Friedrich (Cilli)

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(Reichs-)Graf Friedrich (II.)[A 1] von Cilli (* im 14. Jahrhundert; † 9. Juni 1457), Banus von Slavonien, war eine entscheidende Stütze für seinen Sohn, den (Reichs-)Grafen Ulrich II. von Cilli. Bekannt ist er allerdings durch seine Beziehung zu Veronika von Teschnitz.

Herkunft und Familie

Graf Friedrich von Cilli war ein Sohn des Grafen Hermann (II.) von Cilli (Hermann der Ältere))[1] aus seiner Ehe mit Gräfin Anna von Schaunberg, einer Tochter des Grafen Heinrich (VII.) von Schaunberg. Eine seiner Schwestern war Gräfin Barbara von Cilli, die zweite Ehefrau des späteren Kaisers Sigismund, eine andere Schwester war Gräfin Elisabeth von Cilli († zw. Jänner 1436 und vor dem 14. März 1437)[2], die erste Ehefrau des Grafen Heinrich IV. von Görz(-Tirol).

Graf Friedrich von Cilli war seit ca. 1401 mit Gräfin Elisabeth von Modrusch-Veglia aus dem Haus Frangepán (Frankopan, Frangipani († 1422) verheiratet[1]. Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne:

  • Graf Ulrich II. von Cilli (1406-1456)[3]
  • Graf Friedrich von Cilli (bereits als Kind verstorben)[3] Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, die er ermordet haben soll, lebte er mit Veronika von Teschnitz († 1425 in Osterwitz) zusammen, mit der er vermutlich verheiratet war. Sie wurde auf Befehl seines Vaters, während er von diesem in Haft gehalten wurde, getötet.[3]

Leben

Graf Friedrich von Cilli musste sich 1424 wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem Gericht des Königs verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (des Jüngeren), der keine Nachkommen hatte, wurde er von seinem Vater begnadigt.[3]

Als der spätere Kaiser Sigismund ihn 1427 zum Statthalter des Burzenlandes (Teil des Fürstentums Siebenbürgen) machen wollte, um ihn so aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau zu entfernen, vereitelte er diesen Plan, indem er den Belehnungstermin versäumte.[4] Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte[3] In den Folgejahren führe Graf Friedrich seinen eigenen Hof in (w:Radovljica|Radmannsdorf]] im Herzogtum Krain.[3]

Um 1435/36[A 2] wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben[1]. Da der spätere Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli (darunter den "Gurker Bistumsstreit" im Jahr 1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.[5]

Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer Steier, Kärnten und Krain erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.[3]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Ulrich II. von Cilli. In: Historisches Lexikon Wien. Band 1, Kremayr & Scheriau, Wien 1992, ISBN 3-218-00543-4, S. 576.
  2. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000, S. 232
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536
  4. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536f.
  5. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536f. und S. 539

Anmerkungen

  1. In der Literatur wird er auch als Graf Friedrich I. bezeichnet.
  2. Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst im November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536