Friedrich (Cilli): Unterschied zwischen den Versionen

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Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>
Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer [[w:Herzogtum Steiermark|Steier]], [[w:Herzogtum Kärnten|Kärnten]] und [[w:Herzogtum Krain|Krain]] erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.<ref name ="Theuer536"/>
Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.<ref> vgl. Christian Lackner: ''"Dei gratias comes"'', 2010, S. 219</ref>.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 18. März 2018, 14:09 Uhr

Graf Friedrich (II.)[A 1] von Cilli, auch Cilly oder Cili (* im 14. Jahrhundert; † 9. Juni 1457), Banus von Slavonien, war eine entscheidende Stütze für seinen Sohn, den Grafen Ulrich (II.) von Cilli. Bekannt ist er allerdings durch seine Beziehung zu Veronika von Teschnitz.

Herkunft und Familie

Graf Friedrich von Cilli stammte aus einer Adelsfamilie, deren genaue Ursprünge bis heute nicht restlos geklärt sind. Als Vorfahren gelten die Herren von Sann, die sich um 1173 nach einer Burg Sannegg (Saneck) benannten. Ihr politischer Aufstieg im Herzogtum Steiermark begann unter der Herrschaft von Herzog Albrecht I. von Österreich, wobei sie in der Folge sowohl im Dienst der Herzöge von Steiermark als auch der Herzöge von Kärnten zu finden sind. In der Folge profitierte die Familie von den Auseinandersetzungen zwischen den Königen von Böhmen (Luxemburgern), den Herzögen von Österreich (Habsburgern) und den Herzögen von Baiern (Wittelsbachern)[A 2]. 1341 beziehungsweise 1372 erfolgte ihre Erhebung zu Grafen von Cilli[A 3]. Weitere Aufstiegsmöglichkeiten, die sie nutzen konnten, ergaben sich durch ihre Beziehungen zu den ungarischen und polnischen Königen, mit denen sie auch verwandtschaftliche Verbindungen aufbauen konnten, wie die Heirat des Grafen Hermann (I.) von Cilli mit Katharina von Bosnien (* 1336; † 1396) zeigt, deren Schwester Elisabeth mit ungarischen König Ludwig I. ("Ludwig dem Großen") vermählt war. Graf Wilhelm (* um 1361/62; † 1392), der Cousin von diesem, heiratete Anna (*1366; † 1425), eine Tochter des polnischen Königs Kasimir III. ("Kasimir des Großen"). Die Tochter der beiden, Anna von Cilli (1396-1416), war eine der Ehefrauen des polnischen Königs Władysław II. Jagiełło.[1]

Graf Friedrich von Cilli war ein Sohn des Grafen Hermann (II.) von Cilli (Hermann der Ältere))[2] aus seiner Ehe mit Gräfin Anna von Schaunberg, einer Tochter des Grafen Heinrich (VII.) von Schaunberg. Eine seiner Schwestern war Gräfin Barbara von Cilli, die zweite Ehefrau des späteren Kaisers Sigismund, eine andere Schwester war Gräfin Elisabeth von Cilli († zw. Jänner 1436 und vor dem 14. März 1437)[3], die erste Ehefrau des Grafen Heinrich IV. von Görz(-Tirol).

Graf Friedrich von Cilli war seit ca. 1401 mit Gräfin Elisabeth von Modrusch-Veglia aus dem Haus Frangepán (Frankopan, Frangipani) († 1422) verheiratet[2]. Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne:

  • Graf Ulrich II. von Cilli (1406-1456)[4]
  • Graf Friedrich von Cilli (bereits als Kind verstorben)[4]

Nach dem Tod seiner ersten Ehefrau, deren Ermordung ihm angelastet wurde, lebte er mit Veronika von Teschnitz († 1425 in Osterwitz) zusammen, mit der er auch verheiratet gewesen sein dürfte. Sie wurde auf Befehl seines Vaters, während er von diesem in Haft gehalten wurde, getötet.[4]

Leben

Graf Friedrich von Cilli musste sich 1424 wegen der Ermordung seiner Ehefrau Elisabeth vor dem königlichen Gericht seines Schwagers verantworten. Nach seiner Verurteilung wurde er an seinen Vater ausgeliefert und von diesem längere Zeit in harter Haft gehalten. Erst nach dem Tod seines Bruders, des Grafen Hermann (des Jüngeren), der keine Nachkommen hatte, wurde er begnadigt.[4]

1427 sollte er auf Wunsch von König Sigismund die Statthalterschaft des Burzenlandes[A 4] übernehmen, was aber nicht verwirklicht wurde.[5] Im selben Jahr machte er als Sühne eine Wallfahrt nach Rom. Als er auf dem Rückweg vom Markgrafen von Ferrara gefangen genommen wurde, kam er erst wieder frei, nachdem sein Schwager Heinrich von Görz für ihn eine enorme Summe Lösegeld gezahlt hatte[4] In den Folgejahren führte Graf Friedrich seinen eigenen Hof in (w:Radovljica|Radmannsdorf]] im Herzogtum Krain.[4]

Um 1435/36[A 5] wurde Friedrich zusammen mit seinem Sohn Ulrich von Kaiser Sigismund in den Reichsfürstenstand erhoben[2]. Dies geschah unter Beibehaltung ihres gräflichen Titels, indem die von ihnen beherrschten Grafschaften Cilli und Ortenburg zu fürstlichen Fahnenlehen und zu einem Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches erhoben wurden. Seit dieser Zeit verwendeten er und sein Sohn in ihren Urkunden die Formel "Dei gratia Comes"[6]. Da der spätere Kaiser Friedrich III. (damals noch Herzog Friedrich V. von Österreich) nicht bereit war, die vom König geschaffenen vollendeten Tatsachen stillschweigend hinzunehmen, kam es daraufhin zwischen 1436 und 1443 zu mehreren Fehden zwischen ihm und den Grafen von Cilli (darunter den "Gurker Bistumsstreit" im Jahr 1437). Erst 1443 kam es zu einer Einigung, bei der der spätere Kaiser die Erhebung der Grafen zu Reichsgrafen durch eine zweite Erhebung "de facto" anerkannte und mit ihnen einen gegenseitigen Erbvertrag schloss.[7]

Nach dem Tod seines Vaters kümmerte sich Graf Friedrich seit 1435 persönlich vor allem um die Verwaltung des inzwischen riesigen Familienbesitzes, der sich neben der Stadt und Grafschaft Cilli über Teile des ungarischen Königreichs sowie der Herzogtümer Steier, Kärnten und Krain erstreckte, wodurch er die politische Karriere seines Sohnes wesentlich unterstützte.[4]

Am 14. März 1437 schlossen er und Ulrich mit dem Grafen Heinrich (IV.) von Görz(-Tirol) einen gegenseitigen Erbvertrag.[8].

Literatur

  • Christian Lackner: "Dei gratias comes". Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag. (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55) Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4, S. 213-228
  • Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone. Edition Roetzer, Eisenstadt, 1994, ISBN 3-85374-242-4 (mit einer Kurzbiographie, S. 546f.)

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 33-37
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Felix Czeike (Hrsg.): Ulrich II. von Cilli. In: Historisches Lexikon Wien. Band 1, Kremayr & Scheriau, Wien 1992, ISBN 3-218-00543-4, S. 576.
  3. vgl. Wilhelm Baum: Die Grafen von Görz in der europäischen Politik des Mittelalters. Kitab, Klagenfurt, 2000, S. 232
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 4,5 4,6 vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536
  5. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536f. Angeblich wollte Sigismund seinem Schwager mit dieser Ernennung aus der Nähe der Familie seiner ersten Ehefrau entfernen, was Graf Friedrich verhinderte, in dem er mit Absicht den Belehnungstermin versäumte.
  6. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes", 2010, S. 218f.
  7. vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536f. und S. 539
  8. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes", 2010, S. 219

Anmerkungen

  1. In der Literatur wird er auch als Graf Friedrich I. bezeichnet, was sich auf seine Zählung als Reichsgraf von Cilli bezieht, vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 552 (Stammtafel)
  2. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um die Wittelsbacher bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
  3. Ein Friedrich von Sannegg wurde am 16. April 1341 von Kaiser Ludwig IV. ("Ludwig dem Baiern") zum Grafen von Cilli erhoben. Inwieweit es sich dabei um eine Erhebung zum Reichsgrafen gehandelt hat, dürfte nicht mehr zu klären sein. Am 31. Juli 1348 hob König Karl IV. alle Gnaden und Freiheiten auf, die Ludwig der Bayer zum Nachteil der Österreicher (Habsburger) und ihrer Länder verliehen hatte. In der Folge verwehrten die Österreicher (Habsburger) dem Grafen Friedrich (I.) keineswegs den Grafentitel, die Urkunden zeigen aber, dass sie ihn und seine Nachfahren als landesfürstliche Untertanen sahen. 1372 erhob Karl IV. den Sohn und Neffen dieses Friedrichs zu Grafen von Cilli, dieses Mal mit Zustimmung der Österreicher (Habsburger), vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 35
  4. Das Burzenland gehörte heute zu Rumänien. Damals war es Teil von Siebenbürgen, das damals Teil des ungarischen Königreichs war.
  5. Eine Urkunde datiert die Erhebung der Grafen Friedrich, Hermann und Ulrich von Cilli zu Reichsgrafen auf den 27. September 1435. Offiziell bzw. in "feierlicher Form" erfolgte die Erhebung allerdings erst am 30. November 1436 während der Pilgerfahrt des späteren Kaisers Friedrich III. nach Jerusalem. Zu diesem Zeitpunkt war Graf Hermann allerdings nicht mehr am Leben, vgl. Franz Theuer: Der Raub der Stephanskrone, 1994, S. 536