Puchheimer (Adelsgeschlecht): Unterschied zwischen den Versionen

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== Herkunft ==
== Herkunft ==
Die Familie von Puchheim dürfte ursprünglich zu den freien Adelsfamilien gezählt haben. Später gehörten sie zur Spitze des Herrenstandes im [[Herzogtum Österreich]] (ob und unter der Enns).<ref>vgl. Claudia Feller: ''Auf großem Fuße?''. Zum Haushaltsumfang der Herren von Schlandersberg im Spätmittelalter unter besonderer Berücksichtigung des Frauenanteils. In: S. Claudia Fellner - Daniel Luger: ''Semper ad fontes''. Festschrift für [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]] zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 69f.</ref>
Die Familie von Puchheim dürfte ursprünglich zu den freien Adelsfamilien gezählt haben. Später gehörten sie zur Spitze des Herrenstandes im [[Herzogtum Österreich]] (ob und unter der Enns).<ref>vgl. Claudia Feller: ''Auf großem Fuße?''. Zum Haushaltsumfang der Herren von Schlandersberg im Spätmittelalter unter besonderer Berücksichtigung des Frauenanteils. In: S. Claudia Fellner - Daniel Luger: ''Semper ad fontes''. Festschrift für [[w:Christian Lackner (Historiker)|Christian Lackner]] zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 69f.</ref>
== Herkunft und Familie ==
Die Herkunft der Familie wird auf den Adeligen "Udalrich de Wenige" zurückgeführt (genannt um 1070). Die Familie war in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts im Rebgau (in der Nähe der späteren Stadt [[Vöcklabruck]]) ansässig, der damals Herrschaftsgebiet des [[w:Erzstift Salzburg|Erzstiftes Salzburg]] war. Im 12. Jahrhundert benannte sich die Familie nach der [[w:Schloss Puchheim|Burg Puchheim]] (heute Teil der Gemeinde [[Attnang-Puchheim]]). 1136 wird erstmals Pilgrim von Puchheim ("Pilgrimus nobilis de Puchaimen") urkundlich genannt. Die Familie von Puchheim dürfte ursprünglich eine "hochfreie"<ref group="A">Die [[w:Edelfrei|Edelfreien oder Hochfreien]] waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den [[w:Ministeriale|Ministerialen]] verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.</ref> Adelsfamilie gewesen sein, die später in die landesfürstliche Ministerialität<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> geraten war.<ref>vgl. Karl Gutkas: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts'', 1957, S. 62f.</ref>
== Geschichte==
== Geschichte==
Unter dem "[[w:Königreich Böhmen|Böhmenkönig]]" [[Ottokar II. Přemysl|Ottokar]] gelang der Familie der Puchheimer ein beachtlicher Aufstieg. 1276 wurde Albero (I.) von Puchheim mit dem Amt des Oberst-Erbtruchsess des Herzogtums Österreich belehnt, das bisher die Herren von Feldsberg ausgeübt hatten. Er konnte die Stellung seiner Familie auch unter [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] halten. Die Puchheimer zählten zu den "geschworenen" Räten von [[Albrecht I. (HRR)|Herzog Albrecht (I.) von Österreich]], dem späteren König Albrecht II. Nachdem sie schon in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einige Besitzungen im heutigen Niederösterreich erworben hatten, verlegten [[Albero von Puchheim|Albero (III.) von Puchheim]] und seine Brüder um die Mitte des Jahrhunderts ihren Sitz dauerhaft dorthin und gaben ihre im heutigen Oberösterreich gelegenen Besitzungen, darunter ihre Stammburg, auf.<ref name ="gutkas63">vgl. Karl Gutkas: ''Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts'', 1957, S. 63</ref> Im 17. Jahrhundert (1613 beziehungsweise 1633 und 1634) spaltete sich die Familie der Puchheimer in mehrere Zweige auf, die alle später in den Grafenstand erhoben wurden:
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* die Herren von Puchheim auf [[Raabs an der Thaya|Raabs]]-[[Heidenreichstein]], 1702 ausgestorben,
* die Herren von Puchheim auf [[Göllersdorf]], 1718 ausgestorben


== Mitglieder der Familie von Puchheim ==
== Mitglieder der Familie von Puchheim ==

Version vom 23. April 2021, 21:30 Uhr

Die Familie von Puchheime zählten im Mittelalter zu den bedeutendsten Herrengeschlechtern im heutigen Ober- und Niederösterreich.

Herkunft

Die Familie von Puchheim dürfte ursprünglich zu den freien Adelsfamilien gezählt haben. Später gehörten sie zur Spitze des Herrenstandes im Herzogtum Österreich (ob und unter der Enns).[1]

Herkunft und Familie

Die Herkunft der Familie wird auf den Adeligen "Udalrich de Wenige" zurückgeführt (genannt um 1070). Die Familie war in der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts im Rebgau (in der Nähe der späteren Stadt Vöcklabruck) ansässig, der damals Herrschaftsgebiet des Erzstiftes Salzburg war. Im 12. Jahrhundert benannte sich die Familie nach der Burg Puchheim (heute Teil der Gemeinde Attnang-Puchheim). 1136 wird erstmals Pilgrim von Puchheim ("Pilgrimus nobilis de Puchaimen") urkundlich genannt. Die Familie von Puchheim dürfte ursprünglich eine "hochfreie"[A 1] Adelsfamilie gewesen sein, die später in die landesfürstliche Ministerialität[A 2] geraten war.[2]

Geschichte

Unter dem "Böhmenkönig" Ottokar gelang der Familie der Puchheimer ein beachtlicher Aufstieg. 1276 wurde Albero (I.) von Puchheim mit dem Amt des Oberst-Erbtruchsess des Herzogtums Österreich belehnt, das bisher die Herren von Feldsberg ausgeübt hatten. Er konnte die Stellung seiner Familie auch unter König Rudolf I. halten. Die Puchheimer zählten zu den "geschworenen" Räten von Herzog Albrecht (I.) von Österreich, dem späteren König Albrecht II. Nachdem sie schon in den ersten Jahrzehnten des 14. Jahrhunderts einige Besitzungen im heutigen Niederösterreich erworben hatten, verlegten Albero (III.) von Puchheim und seine Brüder um die Mitte des Jahrhunderts ihren Sitz dauerhaft dorthin und gaben ihre im heutigen Oberösterreich gelegenen Besitzungen, darunter ihre Stammburg, auf.[3] Im 17. Jahrhundert (1613 beziehungsweise 1633 und 1634) spaltete sich die Familie der Puchheimer in mehrere Zweige auf, die alle später in den Grafenstand erhoben wurden:

  • die Herren von Puchheim auf Horn, 1622 als Protestanten enteignet und vertrieben.
  • die Herren von Puchheim auf Krumbach, 1657 ausgestorben.
  • die Herren von Puchheim auf Raabs-Heidenreichstein, 1702 ausgestorben,
  • die Herren von Puchheim auf Göllersdorf, 1718 ausgestorben

Mitglieder der Familie von Puchheim

Literatur

Einzelnachweise

  1. vgl. Claudia Feller: Auf großem Fuße?. Zum Haushaltsumfang der Herren von Schlandersberg im Spätmittelalter unter besonderer Berücksichtigung des Frauenanteils. In: S. Claudia Fellner - Daniel Luger: Semper ad fontes. Festschrift für Christian Lackner zum 60. Geburtstag (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 76). Böhlau Verlag, Wien, 2020. ISBN 978-3-205-21162-4. S. 69f.
  2. vgl. Karl Gutkas: Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts, 1957, S. 62f.
  3. vgl. Karl Gutkas: Ein österreichischer Staatsmann des 14. Jahrhunderts, 1957, S. 63
  4. 4,0 4,1 4,2 vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung, Politik (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 17). 3 Bände, Böhlau, Köln 1997, ISBN 3-412-15595-0 (Zugleich: Gießen, Universität, Habilitations-Schrift, 1993), Bd. 1, S. 256
  5. vgl. Paul-Joachim Heinig: Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung, Politik (= Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Bd. 17). 3 Bände, Böhlau, Köln 1997, ISBN 3-412-15595-0 (Zugleich: Gießen, Universität, Habilitations-Schrift, 1993), Bd. 1, S. 256 und Fußnote 466
  6. vgl. Puchheim, WienWiki.AT, eingesehen am 27. Oktober 2018

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.