Leukenstein: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 28. April 2024, 11:39 Uhr

Leukenstein ist eine bereits im Spätmittelalter abgegangene Burg im unteren Inntal, die viele Jahre Sitz des Gerichtes im Leukental war, ehe dieses nach Kitzbühel verlegt wurde. Sie war ein Lehen der bayrischen Herzöge und als solches viele Jahre im Besitz der Grafen von Neuberg-Falkenstein. Überreste von ihr sind bis heute nicht entdeckt worden.

Der Standort

Die Burg Leukenstein befand sich auf dem Areal der heutigen Gemeinde St. Johann in Tirol.[1] Da bisher keine archäologische Spuren oder Baureste der von ihr entdeckt wurden, gibt es zu ihrem einstigen Standort bisher nur Mutmaßungen, die auf Hinweisen in Quellen aus dem 14.Jahrhundert, so dem Salbuch der Stadt Kitzbühel aus dem Jahr 1416 und einem herzoglichen Urbar aus dem Jahr 1464) basieren. Nach diesem dürfte sich die Burg in Bärnstetten (heute ein Ortsteil von St. Johann in Tirol) am Fuß des östlichen Niederkaisers befunden haben. Als möglicher Standort gilt ein steiler Schuttkegel in der Nähe der Einsiedelei oberhalb des Hofes Saubichl, der durch einen Bergsturz entstanden ist.[2]

Geschichte

Eine Burg Leukenstein ist als Gerichtssitz für das Leukental in den oberbayerischen Urbaren von ca. 1280 bis Anfang des 14. Jahrhunderts belegt. In einem Rechnungsbuch von Herzog Ludwig (II.) von Bayern, Pfalzgraf bei Rhein ("Ludwig der Strenge") († 1294) wird, gemeinsam mit einem Richter in Kufstein ("judex in Chufstain"), ein Richter von Leukenstein ("Faber judex de Leuchenstein") genannt.[3]

Nach dem Ausweis des "Codex Falkensteinensis" ("Falkensteiner Codex", um 1166) gehörte im 12. Jahrhundert eine Grafschaft im Leukental zu den herzoglich-bayrischen Lehen der Grafenfamilie von Neuburg-Falkenstein. Diese war ursprünglich Teil der Grafschaft im Unterinntal gewesen und hatte sich von dieser als selbständiges Gebiet gelöst. Bei den Kämpfen der Grafen von Neuburg-Falkenstein gegen die Herzöge von Bayern (Wittelsbacher) um 1240 verlor die Grafenfamilie sämtliche Lehen, darunter auch die Grafschaft im Leukental, an die Herzöge[3] Die Grafschaft im Leukental wurde danach nicht mehr als Lehen vergeben, sondern nur mehr von Amtsträgern (Pflegern[A 1]) verwaltet.[4] Nachdem Kitzbühel 1271 das Stadtrecht verliehen wurde, wurde 1297 der Gerichtssitz von der Burg Leukenstein dorthin verlegt. Diese verlor dadurch ihre Bedeutung und wurde in den Jahren danach aufgegeben. Inwieweit bei ihrem Verfall bzw. Verschwinden eine Naturkatastrophe eine Rolle gespielt hat, ist in der Forschung umstritten.[2]

Leukenstein in Sage und Legende

  • Der Überlieferung nach, für die es allerdings bisher keine Belege gibt, wurde die Burg Leukenstein von der Familie der Liuchinger bzw. der Leukensteiner, Nachfahren eines bawujarischen Stammesführer mit Namen Liucho (Liukoz), erbaut. Diese sollen Verwandte der Agilofinger und der Aribonen gewesen sein und im 7. Jahrhundert eine Grafschaft im Leukental begründet haben, die sie aus dem größeren Verband der Gaugrafschaft Unterinntal herauslösen konnten. Im 12. Jahrhundert soll diese Familie ausgestorben sein. Da die Liuchinger bzw. der Leukensteiner bisher in Quellen nicht nachgewiesen werden konnten, ist ihre tatsächliche Existenz umstritten.[3]
  • Nach einer volkstümlichen Überlieferung war für die Zerstörung der Burg Leukenstein ein Bergsturz verantwortlich, bei dem sie verschüttet wurde.[2]

Literatur

  • Peter Fischer: Leukenstein, Forchtenstein und die Spertenburg: In: Zwischen Kaiser, Kalkstein und Horn. St. Johann in Tirol - gestern und heute. Heimatkundliche Beiträge des Museums- und Kulturvereines St. Johann in Tirol Herbst. 2017. Nr. 26 digital
  • Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch. Nordtiroler Unterland (= Tiroler Burgenbuch XI.). Athesia Verlag, Bozen, 2019. ISBN 978-88-6839-358-8. S. 313-314
  • Herwig Pirkl: Zum Stand der Burgenforschung im Leukental. Leukenstein oder Liechtenstein, Erpfenstein Holzburg Burgau. In: Kitzbüheler Heimatbätter 1991-2000, S. 143 Hinweis online

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Burg Leukenstein, AlleBurgen.DE, abgerufen am 28. April 2024
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch, 2019, S. 314
  3. 3,0 3,1 3,2 vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch, 2019, S. 313
  4. vgl. Julia Hörmann-Thurn und Taxis (Hrsg.): Tiroler Burgenbuch, 2019, S. 313f.

Anmerkungen

  1. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.