Herren von Tann: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. September 2022, 10:39 Uhr

Von der Burg Altentann sind heute nur mehr der Wassergraben und die Insel mit dem Burgstall erhalten. Die Herren von Tann erbauten sie im 12. Jahrhundert und benannten sich nach ihr.

Die Herren von Tann war eine landesfürstlichen Ministerialenfamilie[A 1] des Erzstiftes Salzburg, deren Aufstieg zu einer bedeutenden Familie im Norden und Osten des Erzstiftes im 12. Jahrhundert unter Erzbischof Konrad (I.) von Salzburg begann. Mit ihrer Hilfe versuchte der Erzbischof auf Gebiet, das den bairischen Herzögen[A 2] unterstand, erstmals Fuß zu fassen.

Geschichte

Die Herren von Tann, die sich später nach der Burg Altentann, einer heute abgegangenen Burg auf dem Areal der Gemeinde Henndorf am Wallersee, benannten, waren zunächst unbedeutende Dienstleute des Salzburger Erzbischofs, die ihren Sitz in Muntigl (heute Teil der Gemeinde Bergheim) hatte. Unter Erzbischof Konrad (I.) von Salzburg übersiedelte die Familie nach Thalgau, um von dort aus die politischen Interessen des Erzbischofs im Norden und Osten zu vertreten und für ihn in das Gebiet um den Wallersee, das zu dieser Zeit unter der Oberhoheit der Herzöge von Baiern war, vorzudringen. Für die Herren von Tann, die dort 1140 die Burg Altentann erbauten, bot dies die Möglichkeit ihre Stellung und Bedeutung wesentlich zu verbessern.[1]

Einzelnachweise

  1. vgl. Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1, S. 352

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Die Schreibweise des Landes Bayern mit y wurde erst einige Jahre nach dem Wiener Kongress im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt. Da es um das "Stammesherzogtum" bzw. um das Mittelalter geht, wird in diesem Artikel die Schreibung mit i verwendet.
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