Grafen von Ortenburg

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Die Grafenfamilie der Ortenburger

Herkunft und Anfänge

Die Grafenfamilie der Ortenburger war im Herzogtum Kärnten und in der Mark Krain reich begütert. Als Ahnherr gilt ein Adalbertus de Hortenpurc.[1] Als ihre Stammburg, nach der sie sich benannt haben sollen, gilt die Ortenburg (heute Teil der Gemeinde Baldramsdorf)[2].

Geschichte

Die Familie führte seit der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafentitel und verwendete bis ca. 1200 die Formel "Dei gratias Comes" in ihren Urkundensiegeln, was ein Indiz dafür ist, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt reichsunmittelbar[A 1] war und ihre Territorien als "freies Eigen" besaß.[3]

Bekannte Mitglieder der Grafenfamilie

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. vgl. Therese Meyer - Kurt Karpf: Herrschaftsausbau im Südostalpenraum am Beispiel einer bayerischen Adelsgruppe. Untersuchung zum Freisinger Vizedom Adalbert, zur Herkunft der Eurasberger in Bayern, der Grafen von Tirol und der Grafen von Ortenburg in Kärnten. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 63, 2000, S. 501
  2. vgl. Ortenburg, Wehrbauten.AT, eingesehen am 18. März 2018
  3. vgl. Christian Lackner: "Dei gratias comes". Zum Gebrauch der Gottesgnadenformel bei den Grafen von Görz, von Ortenburg und von Cilli und den Burggrafen von Maidburg. In: Johannes Gießauf - Rainer Murauer - Martin P. Schennach (Hrsg.): Päpste, Privilegien und Provinzen. Beiträge zur Kirchen-, Rechts- und Landesgeschichte. Festschrift für Werner Maleczek zum 65. Geburtstag (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Ergänzungsband 55). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2010, ISBN 978-3-205-78577-4. S. 217

Anmerkungen

  1. Als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" galten seit dem 11. Jahrhundert im Reich die Territorien der Edelfreien oder Hochfreien. Diese bildeten im Mittelalter innerhalb des Adels einen eigenen landrechtlichen Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Sie waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, hatten rechtlich sie eine Zwischenstellung zwischen Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten "Gaugrafschaften" und "Stammesherzogtümer" waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten die Edelfreien und Hochfreien ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Gewöhnlich führten sie den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter und in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
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