Heinrich VII. von Schaunberg

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Siegel des Grafen Heinrich von Schaunberg

Heinrich VII. von Schaunberg (zu Aschach)[1] (* 1322; † 9. Oktober 1390) war Graf von Schaunburg und Herrscher über die im Herzogtum Österreich gelegene reichsfreie[A 1] Grafschaft Schaunberg (heute Teil der Republik Österreich, Bundesland Oberösterreich, Hausruckviertel). Unter ihm kam es zur Schaunberger Fehde mit Herzog Albrecht III. von Österreich (Albrecht mit dem Zopfe), als deren Folge die Grafen von Schaunberg die landesfürstliche Herrschaft der Herzöge von Österreich über ihrer Grafschaft endgültig anerkennen mussten.

Herkunft und Familie

Als Ahnherr der Schaunberger gilt Wernhart (I.) von Julbach (belegt um 1120), dessen Herrschaftszentrum sich westlich des Inns auf der Höhe von Braunau befand (und somit noch im heutigen Bayern bzw. Deutschland). Verheiratet war er mit Benedicta, eine der Erbtöchter des Adalram von Aschach, der wiederum Beziehungen zu den Grafen von Vornbach (Formbach) hatte. Über diese Ehe dürfte die Familie an die Donau gekommen sein. 1161 errichtete Heinrich (I.) († 1181) die Burg Schaunberg (in der Nähe des heutigen Eferdings in Oberösterreich, nach der er und seine Erben sich in der Folge benannten. Heinrich I. hatte keine Nachfahren, weswegen ihn sein Bruder Gebhart (er war mit Sophia von Schönhering, einer weiteren Erbtochter, verheiratet) und dessen Sohn Wernhart (III.) beerbten. Dessen Nachkommen gelang durch weitere Erbschaften der Ausbau ihrer Herrschaft im heutigen Oberösterreich.[2]

Graf Heinrich (VII.) von Schaunberg, Nachfahre von diesen, gilt als Sohn des Grafen Heinrich (V.) von Schaunberg († 1351) aus dessen Ehe mit Anna von Truhendingen [3] und war wohl ein Nachfahre aus der Linie des Grafen Heinrich (III.) von Schaunberg († 1318) mit seiner Ehefrau Agnes von Neuhaus.[1] Vor dem 9. Jänner 1362 hatte er Gräfin Ursula von Görz zu Schöneck, Neuhaus und Uttenstein († nach 1383), eine Tochter von Graf Meinhard (VI.) von Görz geheiratet.[4].

Aus dieser Ehe hatte er mehrere Kinder, eindeutig belegt sind seine Vaterschaft für einen Sohn und zwei Töchter:

  • Graf Ulrich (II.) von Schaunberg († 1398) ∞ vor 18. März 1386 mit Gräfin Elisabeth von Abensberg, der Tochter von Graf Johann von Abensberg[1]
  • Gräfin Ursula von Schaunberg († nach 10. August 1412) ∞ seit 1383 mit Graf Albrecht (III.) von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz[5]
  • Gräfin Kunigunde von Schaunberg († um 1424) ∞ Landgraf Johann (II.) von Leuchtenberg († 7. August 1390) ("Johann dem Jüngeren"), Landvogt in Schwaben. Er war der gleichnamige Sohn von Landgraf Johann (I.) von Leuchtenberg ("Johann dem Älteren"), der als einer der einflussreichsten Räte des "römischen" Königs Wenzel ("Wenzel des Faulen") galt.[6]

In den zahlreichen Stammtafeln im Internet wird ihm die Vaterschaft von weiteren Töchtern zugeschrieben:

Graf Heinrich war ein jüngerer Bruder von Graf Ulrich (I.) von Schaunberg.[3]

Der Werdegang von Heinrichs Vorfahren

Die Grafen von Schaunberg waren hochfreier Herkunft. Ihr Stammsitz, nach dem sie sich benannten, war die Burg Schaunberg, die sie um die Mitte des 12. Jahrhunderts bei Eferding errichteten.[A 2]. Um 1250 besaßen die Grafen von Schaunberg die Gerichtsbarkeit über das Gebiet zwischen der Donau, der Traun und dem Salletwald[A 3]. Trotzdem sie als reichsfrei galten, zählten sie zu den Landherren des Herzogtums Österreich. In dieser Position nahmen sie im Jahr 1251 an dem Landtag von Korneuburg teil, auf dem der "Böhmenkönig" Ottokar nach den Aussterben der Babenberger als neuer Herzog von Österreich anerkannt wurde. Kurz vor 1300 führten sie erstmals den Grafentitel. Durch eine geschickte Heiratspolitik gelangen auf dem Erbweg territoriale Zuwächse.[7] Im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts findet sich die erste Nennung einer Grafschaft Schaunberg, offensichtlich konnten sie den Kampf zwischen Ludwig "dem Baiern"[A 4] und Friedrich "dem Schönen" um die deutsch-römische Königswürde zu nutzen, um ihre reichsfreie Herrschaft zu behaupten[1].

Wichtige Erwerbungen im ausgehenden 13. und im 14. Jahrhundert waren die Herrschaft Frankenburg, die als Pfandschaft des Hochstiftes Bamberg in ihren Besitz kam, die Burg von Orth an der Donau und die Stadt Eferding, die sie 1367 vom Bischof von Passau gekauft hatten, sowie das Landgericht Niederkessla. Im 14. Jahrhundert gehörten die Grafen von Schaunberg zu den bedeutendsten Adeligen auf dem Areal des Herzogtums Österreich, wobei sich zwei Herrschaftszentren herausgebildet hatten: ein Gebietskomplex zwischen der Donau, dem Innbach, der Trattnach und dem Salletwald und ein zweiter Herrschaftskomplex zwischen dem Attersee, dem Hausruck und dem Kobernaußerwald. Die Grafen beanspruchen damals die Vogtei über die Stifte in Wilhering und Engelhartszell, und waren auch Vögte über Klöster, die nicht in ihren eigenen Gerichtsbezirken lagen wie von Sankt Veit an der Rott, Michaelbeuren, Suben und Formbach. Dazu kamen noch weitere Vogteien und Patronate, Markt-, Maut- und Zollrechte, Forst- und Wildbann. Die Besitzungen der Grafen von Schaunberg außerhalb des Herzogtums Österreich waren "Streubesitz", sie verteilten sich über die Reichslandschaften Schwaben und Franken sowie über die Herzogtümer Baiern, Kärnten und Steier. Ihre politische Strategie, ein gutes Einvernehmen mit dem jeweiligen Landesfürsten zu haben, wobei gleichzeitig jede Gelegenheit genutzt wurde, um den eigenen Machtbereich auszubauen, war aufgegangen.[8]

Heinrichs Anfänge

Im Jahr 1331 hatte Ludwig "der Baier" die reichsunmittelbare Stellung des Grafen Heinrich (V.)[A 5] und seiner Verwandten durch eine Bestätigung ihrer Güter und Lehen "de facto" anerkannt. 1441 gelang es Herzog Albrecht (II.) "dem Lahmen" ihre Stellung wieder zu schwächen, als er mit Ludwig "dem Baiern" einen Beistandspakt schloss, der beide verpflichtete, mit den Grafen von Schaunberg keine weiteren Bündnisse einzugehen. Durch diese politische Isolierung erreichte Herzog Albrecht (II.) im Jahr 1348 ihre offizielle Unterwerfung unter seine Landesherrschaft. Den Herrschaftswechsel durch seinen Tod konnten die Grafen von Schaunberg 1358 insofern nützen, als sie bei dieser Gelegenheit zwei ihrer Landesgerichte und ihre Burgen von den Bischöfen von Passau und Bamberg zu Lehen nahmen, um so für diese eine weitere lehensrechtliche Abhängigkeit von den Herzögen von Österreich zu verhindern. Unter Herzog Rudolf (IV.) "dem Stifter", der den Anspruch auf die volle Landeshoheit in allen Territorien, wo seine Familie Herrschaften hatte, durchzusetzen versuchte, verschärfte sich die Lage. Nach dessen Tod gelang es den Grafen zunächst unter Ausnützung der neuen politischen Lage, dank einer gemeinsamen, nicht immer einigen Herrschaft zweier Habsburger und der zumindest latenten Feindschaft zwischen den Luxemburgern, die mit Kaiser Karl IV. die Herrschaft im Heiligen Römischen Reich übernommen hatten, und den Habsburgern, ihre längst strittige reichsunmittelbare Stellung wieder zu auszubauen. Zu deren Absicherung nutzten sie einen gefälschten Reichslehensbrief und andere Urkundenfälschungen.[9]

Die Schaunberger Fehde

1377 kaufte Herzog Albrecht (III.) "mit dem Zopfe" dem Bischof von Bamberg die Herrschaften Frankenburg und Attersee ab, die Pfandschaften von Heinrich von Schaunberg waren. Danach verpfändete Herzog Albrecht (III.) sie an Heinrich von Wallsee, der zu dieser Zeit sein Landeshauptmann ob der Enns war.[A 6] Dieser erklärte daraufhin im Jahr 1380, wohl mit Rückendeckung durch Herzog Albrecht, Graf Heinrich von Schaunberg die Fehde, und eroberte große Teile der Besitzungen von dessen Familie sowie die Stadt Eferding. Die Belagerung der Stammburg der Schaunberger musste jedoch zunächst ohne Erfolg aufgehoben werden. Heinrich von Schaunberg wurde jedoch von den meisten seiner Ministerialen[A 7] im Stich gelassen. Seine wichtigsten Verbündeten, darunter die Herren von Rosenberg[A 8] zogen sich zudem bald aus der Fehde zurück. So war Heinrich von Schaunberg letztlich gezwungen, seinen Besitz und eine Reihe seiner Landgerichte nach dem Landrecht der Herzöge von Österreich von diesen zu Lehen zu nehmen. Heinrichs bischöflich-bambergischen Lehen gelangten ebenfalls an den Herzog von Österreich, und er verlor jenen Teil seiner Burgen, die ihm der Bischof von Passau verpfändet hatte. Dieser verpflichtete sich, die Burgen nicht mehr aus seiner Hand zu geben und räumte den Herzögen von Österreich ein Vorverkaufsrecht für sie ein. 1385/86 wagte Heinrich einen erneuten Versuch, um die Reichsunmittelbarkeit seiner Grafschaft zurückzugewinnen. Doch weder ein Bündnis mit den Herzögen von Baiern noch die Anerkennung seiner Reichsunmittelbarkeit durch König Wenzel "den Faulen" konnten verhindern, dass er sich 1390 endgültig unterwerfen und Urfehde schwören musste. Immerhin konnte er wenigstens die Gerichtshoheit in seinen Besitzungen halten, was Heinrichs Nachfolgern die Möglichkeit gab, ihre Grafschaft nach innen weiterhin im Stil eines unabhängigen Fürstentums zu regieren.[10]

Die Reste der früheren Burg Schaunberg bei Eferding

Die Folgen der Schaunberger Fehde

Ende des 14. Jahrhunderts waren die Grafen von Schaunberg trotz ihrer noch immer verhältnismäßig autonomen Stellung Lehensleute der Herzöge von Österreich geworden. Eine letzte Bestätigung ihrer Reichsunmittelbarkeit durch König Sigismund blieb ohne wesentliche Folgen. Heinrichs Nachfahren gelang es immerhin noch ca. ein Jahrhundert lang im Herzogtum Österreich eine gewisse Sonderstellung zu behaupten. Einer seiner Nachfahren, Friedrich (V.) von Schaunberg, war 1489-1494 Fürst-Erzbischof von Salzburg. Den Kaisern Friedrich III. und Maximilian I. gelang es schließlich als Herzöge von Österreich, die Sonderrechte der Grafen von Schaunberg endgültig zu beschneiden. Nachdem diese während der Reformation den lutherischen Glauben angenommen hatten, verloren sie 1548 auch ihre Reichsstandschaft. 1559 starben sie mit Wolfgang von Schaunberg († 12. Juni 1559, Eferding[2]) aus. Über dessen Schwester Anna kamen ihre Besitzungen an die Grafen von Starhemberg.[11]

Literatur

  • Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte 1278–1411. Die Herrschaft Österreich. Fürst und Land im Spätmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien 2001, S. 259-264

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 260, Stammtafel
  2. 2,0 2,1 vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich. 3000 Jahre in Daten, Dokumenten und Bildern. Wien: Christian Brandstätter Verlag 2012, ISBN 978-3-850-62-1, S. 74
  3. 3,0 3,1 vgl. Stammbaum, Schaunberg.DE, eingesehen am 26. Oktober 2018
  4. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 272
  5. Karl Heinz Burmeister: Die fünf Töchter Graf Albrechts III. von Werdenberg-Heiligenberg-Bludenz. In: Bludenzer Geschichtsblätter 2009, Heft 90+91, S. 14
  6. vgl. Christian Lackner: Hof und Herrschaft. Rat, Kanzlei und Regierung der österreichischen Herzöge (1365-1406) (= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Erg.Bd. 41). R. Oldenbourg Verlag, Wien / München, 2002. ISBN 3-7029-0456-5. S. 133f.
  7. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259
  8. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 259f.
  9. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 261f.
  10. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 262 und 264
  11. vgl. Alois Niederstätter: Österreichische Geschichte. 2001, S. 264

Anmerkungen

  1. Der Begriff "reichsfrei", auch "königsfrei" oder "reichsunmittelbar" verpflichet waren. Die Besitzerfamilien führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Reichsgrafenstand, während die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  2. Die Burg Schaunberg gehört heute zur Gemeinde Hartkirchen
  3. Die Salletwaldung, ein Ausläufer des Passauer Waldes, bildete sich seit dem Mittelalter allmählich als eine Grenze zwischen den Herzogtümern Baiern und Österreich (ob der Enns) aus. Vgl. St. Willibald, Sankt-Willibald.AT, abgerufen am 11. September 2020
  4. Die Schreibweise mit ai statt ay findet sich in historischen Quellen und ist auch in der älteren Sekundärliteratur üblich. Für das Land Bayern mit wurde die Schreibweise mit y erst im 19. Jahrhundert durch einen gesetzlichen Beschluss des damaligen Königs eingeführt.
  5. Er wird manchmal auch als Heinrich IV. bezeichnet, vgl. zum Beispiel Lehr: LandesChronik Oberösterreich, S. 74
  6. In der Literatur dürfte dieser Heinrich von Wallsee mit Reinsprecht von Wallsee ident sein, vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich, 2012, S. 74
  7. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  8. Beide Adelsfamilien waren miteinander verwandt. So hatte im ausgehenden 13. Jahrhundert Wok von Rosenberg Hedwig, eine Schwester von Wernhart (V.) und Heinrich (III.) von Schaunberg geheiratet. Vgl. Rudolf Lehr: LandesChronik Oberösterreich, 2012, S. 74