Hans Heuerling

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Hauszeichen des früheren Gasthauses "Zur Uhr"

Hans Heuerling (* im 15. Jahrhundert; † zu Beginn des 16. Jahrhundert, vermutlich nach 1501 oder 1505/06[A 1]), auch Hans Hewrlin, war im 15. Jahrhundert Gerichtsvertreter der Grafschaft Tirol für ein Gericht im heutigen Bundesland Tirol.

Herkunft

Hans Heuerling stammte aus einer Patrizierfamilie. Er war der Sohn von Augustin Heuerling. Verheiratet war er mit Anna Kaufmann († vor 1487) aus Schwaz, die in der älteren Forschung irrtümlich für die Ehefrau seines Vaters gehalten wurde. Aus dieser Ehe hatte er einen Sohn: Augustin Heuerling (den Jüngeren). Nachfahren von diesem wurden im 16. Jahrhundert in den Adelsstand erhoben.[1]

Leben

Wie bereits sein Vater war Hans Heuerling in Matrei am Brenner ansässig. 1484-1488 war er Zöllner von Lueg (heute Teil der Gemeinde Gries am Brenner).[1] Zwischen 1488 und 1489 löste er Lambrecht Wach als Rat in der "landschaftlichen" Regierung ab.[2] 1488 fungierte er zusammen mit Sebastian Narr in einem Streit zwischen Ciprian Vintler, damals Pfleger auf Salern, und Sigmund Gerhart zu Brixen mit den Nachbarschaften in der Gegend von Mittenwald um ein Holzschlagrecht als Rechtssprecher. 1490 war er einer der Rechtsprecher in dem Verfahren gegen Anna von Spies. 1501 war Hans Heuerling Stadtrichter von Matrei.[3] 1497 bestätigte der spätere Kaiser Maximilian I. als Tiroler Landesfürst erneut das "Lehensrecht am dritten Vorwagen", eine Erlaubnis, Trockengut vom Zoll von Lueg nach Sterzing und Matrei transportieren zu dürfen, welches bis 1591 in seiner Familie verblieb. Das zeigt, dass er den Besitz seines Vaters und dessen "Wirtsgerechtigkeit"[A 2] übernommen und wohl auch die Gastwirtschaft, die sich vermutlich im ehemalige Ballhaus befand, weitergeführt hatte.[1]

Nach seinem Tod verkauften die Brüder seiner Ehefrau, gemeinsam mit dem Vormund, seines Sohnes Gülten[A 3] aus einem Hof bei Schwaz an Christian Tänzl.[1]

Literatur

  • Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol. Die Gerichte und ihre Vertreter auf den Landtagen vor 1500 (= Veröffentlichungen des Südtiroler Landesarchivs. Bd. 41). Universitätsverlag Wagner, Innsbruck, 2017. ISBN 978-3-7030-0941-9

Weblinks

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 1,2 1,3 vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 273
  2. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 272
  3. vgl. Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 274

Anmerkungen

  1. Hinweise nach Adelina Wallnöfer: Die politische Repräsentation des gemeinen Mannes in Tirol, 2017, S. 273 und S. 274
  2. Die damalige Bezeichnung "Wirtsgerechtigkeit" entsprach in etwa der heutigen Konzession zur Führung eines Gasthauses.
  3. Gült oder Gülte ist ein Begriff aus dem mittelalterlichen Finanz- und Steuerwesen und bezeichnete eine Steuer, Abgabe oder Geldrente, die aus den Ertrag eines Grundstückes an die Grundherrschaft gezahlt werden musste.