Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich

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Der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (kurz: jüdischer Friedhoffonds) wurde 2010 gegründet und kümmert sich um die Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich.

Geschichte

In Umsetzung des Washingtoner Abkommens (2001)[1] wurde der Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich begründet und die Generalsekretärin des Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus (Nationalfonds) mit der Verwaltung beauftragt.

Am 20. Juni 2011 wurden erstmals Förderungen für notwendige Instandsetzungsarbeiten an zwei sanierungsbedürftigen jüdischen Friedhöfen beschlossen.[2][3]

Der Fonds wird nach 20 Jahren (31. Dezember 2031) ersatzlos aufgelöst (§ 6 jüd. FriedhoffondsG).

Einrichtung, Finanzierung und Förderung

Der Fonds wurde beim Nationalrat zur Unterstützung und Sicherung der Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe Österreichs eingerichtet. Der Fonds besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken (§ 1 jüd. FriedhoffondsG).

Der Bund hat sich verpflichtet, dem Fonds zur Durchführung seiner Aufgaben in den nächsten 20 Jahren ab 2011 jährlich einen Betrag in Höhe von einer Million Euro wertgesichert zuzuwenden (§ 2 jüd. FriedhoffondsG).

Der Fonds schüttet auf Antrag des Eigentümers des jeweils instandzusetzenden jüdischen Friedhofes Geldleistungen an den Eigentümer oder sonstiger damit zusammenhängender Tätigkeiten beauftragte Dritte aus, die für Instandsetzungsarbeiten und dafür erforderliche Planungs- und Ausführungsarbeiten erforderlich sind, sofern der Eigentümer des jüdischen Friedhofs von sich aus ebenfalls zumindest 50% dieser Mittel aufwendet. Voraussetzung für Geldmittel aus dem jüdischen Friedhofsfonds ist auch, dass die weitere Instandhaltung auf zumindest 20 Jahre gesichert ist (§ 3 jüd. FriedhoffondsG und siehe die entsprechenden Richtlinien des Fonds).

Gesetzliche Grundlage

Gesetzliche Grundlage für den Friedhoffonds ist das Bundesgesetz über die Einrichtung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich (BGBl. I Nr. 99/2010, jüd. FriedhoffondsG). Das Gesetz tritt 2031 nicht automatisch außer Kraft.

Auf die Verwaltung und Vertretung des jüdischen Friedhoffonds durch die Organe des Fonds sind die Grundsätzen des Bundesgesetzes über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus heranzuziehen BGBl. Nr. 432/1995.

Organisation

Die Organe des Nationalfonds sind auch weitgehend die Organe des jüdischen Friedhoffonds (das Kuratorium bzw. der Generalsekretär). An die Stelle des Komitees tritt der Beirat gemäß § 5 jüd. FriedhoffondsG.

Dem Beirat des jüdischen Friedhoffonds gehören zwingend an:

  • ein Vertreter des Bundeskanzleramtes,
  • ein Vertreter des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten,
  • ein Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen,
  • ein Vertreter des Bundesministeriums für Inneres sowie
  • ein Vertreter des Bundesdenkmalamtes;
  • zwei durch die Landeshauptleutekonferenz nominierte Vertreter
  • ein Vertreter des Österreichischen Städtebundes und
  • ein Vertreter des Österreichischen Gemeindebundes;
  • zwei Vertreter der Israelitischen Kultusgemeinde Wien.

Weitere Experten könne für den Beirat beigezogen werden.

Jüdische Friedhöfe

In Österreich befinden sich 65 jüdische Friedhöfe:

  • Burgenland: 16
  • Kärnten: 1
  • Niederösterreich: 29
  • Oberösterreich: 3
  • Salzburg: 1
  • Steiermark: 6
  • Tirol: 2
  • Vorarlberg: 1
  • Wien: 6

Literatur

  • Kulturabteilung der Steiermärkischen Landesregierung, Centrum für Jüdische Studien der Universität Graz (Hrsg.): Jüdische Friedhöfe in Österreich – Aspekte der Erhaltung, Dokumentation einer Expertenkonferenz, Graz 2010 [1].
  • Tina Walzer: Weißbuch über Pflegezustand und Sanierungserfordernisse der jüdischen Friedhöfe in Österreich, Wien 2002 und 2008, IKG Wien, [2].
  • Verein "Shalom" (Hrsg.): Wegweiser für Besucher der jüdischen Friedhöfe und Gedenkstätten in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark und Kärnten, Wien 2000, [3].

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Abkommen zur Regelung von Fragen der Entschädigung und Restitution für Opfer des Nationalsozialismus zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Amerika von 2001.
  2. Jüdische Friedhöfe in Deutschkreutz und Stockerau werden saniert, Mitteilung des Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich vom 22. Juni 2011.
  3. Fonds zur Instandsetzung der jüdischen Friedhöfe in Österreich beschließt erste Projektförderungen, APA-OTS-Meldung vom 22. Juni 2011.