Wolfenreith (Familie): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 1. August 2021, 20:48 Uhr

Die Familie von Wolfenreith, auch als Wolfenreither oder Wolfenreuther ("Wolvenrewther"), waren eine im heutigen Niederösterreich ansässige Ritterfamilie, die dort einige Spuren hinterlassen hat.

Die Familie

Die Herkunft der Familie von Wolfenreith ist nicht geklärt. Sie war im Mittelalter in der Wachau und im Dunkelsteinerwald ansässig.

Im 13. Jahrhundert und 14. Jahrhundert waren die Wolfenreither im Besitz von Muthstall, das ein Lehen des Stiftes Göttweig gewesen sein dürfte. In einem Vertrag vom 25. Juli 1300, den Leutold von Kuenring, oberster Schenk des Herzogtums Österreich, ausstellte, erhielten die beiden Söhne und zwei Enkel eines bereits verstorbenen Konrad von Wolfenreith von Stift Göttweig die Zehente einiger Stiftsgütern als "Leibgedinge"[A 1] überlassen. Vor 1303 wurde der Sitz Muthstall in zwei Teile geteilt.[1] Ulrich von Wolfenreith und sein Sohn Konrad versuchten Anfang des 14. Jahrhunderts die Lehensherrschaft des Stiftes abzuschütteln, in dem sie ihren Anteil an Muthstall der Familie der Maissauer verkauften und von diesen zu Lehen nahmen. Die meisten Teile dürfte das Stift, das den Kauf anfechtete, 1322 durch einen Tausch von Ulrich (I.) von Maissau zurückgeholt haben. 1335 verkaufen Konrad Wolfenreuter und seine Frau Margarete zusammen mit Erben von Ulrich von Maissau ihren Hof in Muthstall dem Stift Göttweig.[2]

Ulrich von Wolfenreith war außerdem mit Wäldern an der Peilsteinwand und zwei Hofstätten in Döpperl belehnt, aus denen später die Häuser Hellerschmied und Merz entstanden. Von den Familien der Starhemberger und der Maissauer erhielten sie die alte Burg von Himberg als Lehen, wo sie ihren schließlich ihren Sitz nahmen.<ref name ="Ranna60"7>

Literatur

  • Inge Resch-Rauter: Ranna. Geschichte in Geschichten. Eigenverlag, Mühldorf, o. J.

Einzelnachweise

  1. vgl. Inge Resch-Rauter: Ranna, S. 60
  2. vgl. Muthstall, Noeburgen.Imareal.AT, abgerufen am 22. Oktober 2020

Anmerkungen

  1. Leibgedinge waren Besitztümer, Renten und Ähnliches, die einer oder mehreren Personen auf Lebenszeit gewährt wurden.