Jans von Kapellen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Regiowiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 4: Zeile 4:
Johann von Kapellen entstammte der [[w:Kapeller|Familie der Kapeller]], die zunächst Karriere als Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> unter den [[Otakare|Markgrafen von Steier]] machten. Johann von Kapellen war der Sohn von [[Ulrich von Kapellen]], der es als wichtiger Unterstützer von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] († 1291) zum Landrichter "ob der Enns"<ref group="A">Der Landrichter ob der Enns gilt als ein Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Niederösterreich.</ref> brachte. Jans von Kapellen heiratete vor 1315 Kunigunde von [[Wallsee_(Adelsgeschlecht)#Linie Wallsee-Linz (Stammtafel)|Wallsee]] zu [[Linz]], einer Tochter von [[Eberhard II. von Wallsee|Eberhard (II.) von Wallsee]] († 1325), verheiratet. Ihr Vater war wie auch sein Vater  einer der "Landrichter ob der Enns". Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne:
Johann von Kapellen entstammte der [[w:Kapeller|Familie der Kapeller]], die zunächst Karriere als Ministeriale<ref group="A">Die [[w:Ministeriale|Ministerialen]], auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den [[w:edelfrei|"edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien]].</ref> unter den [[Otakare|Markgrafen von Steier]] machten. Johann von Kapellen war der Sohn von [[Ulrich von Kapellen]], der es als wichtiger Unterstützer von [[Rudolf I. (HRR)|König Rudolf I.]] († 1291) zum Landrichter "ob der Enns"<ref group="A">Der Landrichter ob der Enns gilt als ein Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Niederösterreich.</ref> brachte. Jans von Kapellen heiratete vor 1315 Kunigunde von [[Wallsee_(Adelsgeschlecht)#Linie Wallsee-Linz (Stammtafel)|Wallsee]] zu [[Linz]], einer Tochter von [[Eberhard II. von Wallsee|Eberhard (II.) von Wallsee]] († 1325), verheiratet. Ihr Vater war wie auch sein Vater  einer der "Landrichter ob der Enns". Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne:
:* [[w:Eberhard I. von Kapellen|Eberhard (I.) von Kapellen]]  (um 1386), um 1356 Hauptmann zu [[Enns]], 357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> von [[Schärding]]
:* [[w:Eberhard I. von Kapellen|Eberhard (I.) von Kapellen]]  (um 1386), um 1356 Hauptmann zu [[Enns]], 357- 1369 außerdem Pfleger<ref group="A">Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.</ref> von [[Schärding]]
* Ulrich (III.) von Kapellen
:* Ulrich (III.) von Kapellen


== Leben ==
== Leben ==

Version vom 16. Mai 2022, 21:00 Uhr

Jans (I.) von Kapellen' (* im 13. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, um 1354), auch Johann oder Hans von Kapellen beziehungsweise Capellen war ein Adliger des Herzogtums Österreich.

Herkunft und Familie

Johann von Kapellen entstammte der Familie der Kapeller, die zunächst Karriere als Ministeriale[A 1] unter den Markgrafen von Steier machten. Johann von Kapellen war der Sohn von Ulrich von Kapellen, der es als wichtiger Unterstützer von König Rudolf I. († 1291) zum Landrichter "ob der Enns"[A 2] brachte. Jans von Kapellen heiratete vor 1315 Kunigunde von Wallsee zu Linz, einer Tochter von Eberhard (II.) von Wallsee († 1325), verheiratet. Ihr Vater war wie auch sein Vater einer der "Landrichter ob der Enns". Aus dieser Ehe hatte er zwei Söhne:

Leben

Johann von Kapellen konnte den umfangreichen Besitz, den er von seinen Eltern geerbt hatte, wesentlich mehren. Seit 1290 besaß seine Familie Besitzungen im Waldviertel, welche er 1335 durch den Erwerb der gesamten Burg und Herrschaft Lichtenfels wesentlich vergrößerte, indem er verschiedenen Familienmitgliedern der Familie der Tursen, darunter Johann von Rauheneck, seiner Ehefrau Katharina und den Erben von Reinprecht von Lichtenfels, ihre Anteile abkaufte und die neu erworbene Herrschaft von den Herzögen Albrecht und Otto von Österreich "zu Lehen" nahm.[1] Von den Tursen übernahmen er und seine Erben auch gute Beziehungen zum Zisterzienserstift Zwettl. Als 1343 der polygonale Umgangschor mit dem Kapellenkranz erbaut wurde, bestifteten die Kapeller eine der 13 Radialkapellen.[2]

Einzelnachweise

  1. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels. Geschichte und Genealogie eines niederösterreichischen Ministerialengeschleches. (Ungedruckte) Dissertation, Wien, 1981, S. 148f.
  2. Anna Maria Sigmund: Die Tursen von Lichtenfels. Geschichte und Genealogie eines niederösterreichischen Ministerialengeschleches. (Ungedruckte) Dissertation, Wien, 1981, S. 148

Anmerkungen

  1. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  2. Der Landrichter ob der Enns gilt als ein Vorläufer der späteren Landeshauptleute des Bundeslandes Niederösterreich.
  3. Die mittelalterliche Bezeichnung "Pflege" in Bezug auf Burgen bedeutet die Verwaltung einer Burg. Der Burgpfleger war für diese Burg und die dazugehörige Herrschaft, zuständig, er hatte aber, im Unterschied zu einer Belehnung oder Verpfändung, keine Besitzrechte an dieser.