Gottfried von Gosham

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Gottfried von Gosham (* im 11. Jahrhundert; † im 11. Jahrhundert, um 1084)[A 1], auch Graf Gottfried (I.) von Raabs, war ein im heutigen Niederösterreich ansässiger Adliger. Er gilt als Stammvater der Grafenfamilie der Raabser. Über seine Urenkelin Sophia von Raabs († nach 1204) wurde er einer der Ahnherren der Hohenzollern. Über eine namentlich nicht bekannte Schwester dieser Sophia war er vermutlich auch ein Stammvater der Grafenfamilie von Hirschberg.

Herkunft und Familie

In der Forschung wird davon ausgegangen, dass Gottfried von Gosham aus einer edelfreien Familie[A 2] war. Er gilt als Sohn von Ulrich von Gosham und Vater von Konrad (I.) († 1143) von Raabs, welche später Burggrafen von Nürnberg waren.[1]

Leben

Gottfried war Herr von Gosham und gilt als der älteste, belegte Inhaber der Burg Raabs (heute Teil der Gemeinde Raabs an der Thaya. Wie sein Vater war er ein Parteigänger von König Heinrich IV.. Naheliegend ist, dass er außerdem ein Parteigänger des böhmischen Herzogs Vratislaw (II.) († 1092) war, der 1085 von König Heinrich IV. zum böhmischen König erhoben wurde. Der große Teil eines Waldes im Gebiet um Raabs, vielleicht der 1074/76 genannte "silva Rogacs", den sein Enkel Konrad (II.) († um 1191) 1150/55 dem Benedikterstift von Garsten schenkte, dürfte ihm und seiner Ehefrau von König Heinrich IV. verliehen worden sein, vermutlich nach der Schlacht von Mailberg (12. Mai 1082).[2]

Einzelnachweise

  1. vgl. Ulrich von Gosham, Worldhistory.DE, abgerufen am 7. April 2022
  2. vgl. Klaus Lohrmann: "Die Babenberger und ihre Nachbarn". Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2020. ISBN 978-3-205-20636-1, S. 236

Anmerkungen

  1. Nach der Angabe auf der Website Wordhistory soll Gottfried von Gosham um den 31. März 1084 gestorben sein.
  2. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edelfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.