Gerung von Krems

Aus Regiowiki
Version vom 8. November 2021, 10:23 Uhr von Ermione 13 (Diskussion | Beiträge) (→‎Literatur: linksetzung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gerung von Krems (* im 14. Jahrhundert; † im 14. Jahrhundert, vor 1371), auch Gerung von Bierbaum oder Magister Gerung, war Hofkaplan und Leibarzt von Erzherzog Rudolf (IV.) von Österreich ("Rudolf dem Stifter").

Herkunft und Familie

Gerung von Krems stammte aus einer rittermäßigen Familie, die sich nach der Bierbaum am Kleebühel (heute ein Teil der Gemeinde Königsbrunn am Wagram) benannte. Er benannte sich später nach der Stadt Krems, außerdem wird er oft als Magister oder Meister Gerung bezeichnet.[1]

Leben

Nach einer Urkunde 22. August 1359 wurde Meister Gerung von Heinrich und Friedrich von Walsee-Drosendorf ein Lehen verliehen, das zuvor seinem Bruder Sighard von Bierbaum gehört hatte.[2] Nach der Urkunde war Gerung von Krems damals Leibarzt von Herzog Rudolf dem Stifter und vermutlich bereits dessen Hofkaplan. Im Dienst der Herzogs brachte er es zum Pfarrer beziehungsweise Dechant ("Dekan") der Stadt Krems und zum Kanoniker des Passauer Domkapitels. Um 1364/65 übernahm er die Pfarre in Falkenstein, eine der wichtigsten landesfürstlichen Patronatspfarren des Herzogtums Österreich, in welcher er bis zu seinem Tod tätig war.[1] Gerung von Krems stiftete nach einer Urkunde vom 15. August 1368 ein Licht für den St. Laurenz-Altar der Kirche in Bierbaum.[3]

Gerung von Krems in Theorien der Geschichtsforschung

Der Historiker Joseph von Hormayr († 1848) stellte um 1847 die Theorie auf, dass Gerung von Krems wesentlich an der Verfertigung des Privilegiums maius beteiligt gewesen wäre. Grund dafür dürfte eine Urkunde von Kaiser Heinrich III. für die Pfarrkirche in Krems gewesen sein, die als Fälschung beziehungsweise als verfälscht gilt und 1360 erstmals durch eine Bestätigung von Rudolf dem Stifter ins Licht der Öffentlichkeit kam. Hormayr hatte diese Urkunde um 1828 untersucht. Für seine Theorie gibt es allerdings bis heute keine Belege, hinzu kommt noch, dass die genaue Entstehungszeit der Urkunde ungeklärt ist und sie wohl vor 1360 entstanden ist. Ein Vergleich der Urkunde für Krems mit den Urkunden des Privilegiums maius ergab wesentliche, auch qualitative Unterschiede. Außerdem gibt es keine Hinweise dafür, dass Gerung von Krems zur Kanzlei des Herzogs gehört hätte. Daher wird diese "Hormayr"-Theorie in der Forschung heute eher für unwahrscheinlich gehalten.[4]

Literatur

  • Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 91-103

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 98
  2. vgl. Bayerische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.): Diplomata Imperatorum Authentica (= Monumenta boica. Band 30, Teil 2). 1835, S. 244 digital
  3. vgl. Hartmann Joseph Zeibig (Hrsg.): Urkundenbuch des Stiftes Klosterneuburg bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts (= Fontes rerum Austriacarum. Diplomataria et acta. Zweite Abtheilung. Band 10). H. Böhlaus Nachf., Wien, 1857, Teil 1, S. 425f. digital
  4. vgl. Christian Lackner: Zum Diktat des Privilegium maius. Kanzler Johann Ribi und der Maius-Fälschungskomplex. In: Thomas Just - Kathrin Kininger - Andrea Sommerlechner - Herwig Weigl (Hrsg.): Privilegium maius. Autopsie, Kontext und Karriere der Fälschungen Rudolfs IV. von Österreich (= Veröffentlichungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung. Bd. 69; zugleich: Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs. Sonderband 15). Böhlau Verlag, Wien / Köln / Weimar, 2018. ISBN 978-3-205-20049-9. S. 95ff.