Falkenberger (Familie)

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Der Stammsitz der Familie der Falkenberger heute

Die Familie der Falkenberger war eine im Waldviertel und Weinviertel ansässige Adelsfamilie des Herzogtums Österreich. Ursprünglich edelfrei[A 1], wurden sie unter Ulrich von Falkenberg Ministeriale[A 2]. Als Erben der Ministerialenfamilie von Mistelbach begründeten sie mit der Linie Mistelbach-Buchberg einen neuen Zweig dieser Familie, der im 13. Jahrhundert einige Bedeutung besaß. 1355 starben sie in "männlicher" Linie aus und wurden von den Kapellern beerbt.

Die edelfreie Familie der Falkenberger

Die Falkenberger waren ursprünglich eine edelfreien Familie, die sich nach dem im Straßertal gelegenen Herrschaftssitz Falkenberg (heute Teil der Gemeinde Straß im Straßertale) benannte, der erstmals Mitte des 12. Jahrhunderts urkundlich genannt wird. Bereits Jahrzehnte früher findet sich in den Quellen von Stift Göttweig der Edelfreie Rapoto, von dem die Geschichtsforschung annimmt, dass er zur Familie der Falkenberger gehörte. Die Familie der Falkenberger dürfte außerdem verwandtschaftliche Beziehungen zu den Edelfreien von Machland und den Edelfreien von Burgschleinitz gehabt haben.[1]

Noch Ulrich von Falkenberg (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert, um / nach 1225) wird unter den Edelfreien genannt. Erst seine Söhne Albero, Rapoto (III.) und Hadmar (I.) von Falkenberg finden sich in den Zeugenlisten unter den landesfürstlichen Ministerialen, ohne aber, dass sie dadurch jedoch an Macht und Ansehen verloren hätten. Der Grund für diesen Rangwechsel dürfte die Ehe ihrer Eltern gewesen sein. Um 1208[2] hatte Ulrich von Falkenberg Gisela von Kuenring geheiratet. Sie war eine Tochter des einflussreichen landesfürstlichen Ministerialen Hadmar (II.) von Kuenring aus dessen Ehe mit Euphemia von Mistelbach. Diese war die Erbtochter des Ministerialen Heinrich von Mistelbach, genannt "Heinrich Hund". Hadmar (II.) von Kuenring vermachte die Erbschaft seiner Ehefrau, die Herrschaft Mistelbach inklusive Gefolgsleute, seiner Tochter Gisela, wodurch sie in den Besitz von Ulrich von Falkenberg gelangte. Damit verloren ihre Kinder zwar ihren Status als Edelfreie, konnten aber ihre wirtschaftliche Machtbasis wesentlich verbessern.[1]

Die Ministerialenfamilie der Falkenberger von Mistelbach-Buchberg

Während des "Österreichischen Interregnums" (1246 - 1278)[A 3] stand Rapoto (III.) von Falkenberg, einer der Söhne von Ulrich von Falkenberg und Gisela von Kuenring, auf der Seite des böhmischen Königs Ottokar. Sein Sohn Rapoto (IV.) von Falkenberg († 1278) wechselte aber auf die Seite von König Rudolf I.. Er dürfte in der Schlacht auf dem Marchfeld (26. August 1278) gefallen sein.[2]

Seine Nachfolger waren die Brüder Rapoto (V.) († um 1355) und Hadmar (II.) († um 1309) von Falkenberg, die 1295 den Aufstand ihres Verwandten Leutold (I.) von Kuenring gegen Herzog Albrecht (I.) von Österreich († 1308) unterstützten. Nach dem Scheitern des Aufstandes unterwarfen sie sich diesem. Ihr Überfall auf einen in Kammern (heute Teil der Gemeinde Hadersdorf am Kamp) gelegenen Wirtschaftshof des Stiftes Zwettl hatte zur Folge, dass 1299/1300 die Burg Falkenberg von Herzog Rudolf (III.) von Österreich († 1307) belagert wurde. Nach einer fünfmonatigen Belagerung wurde sie von Rapoto (V.) übergeben und daraufhin geschliffen. Rapoto (V.), dem für die Übergabe der freie Abzug gewährt worden war, zog sich dann auf seinen Sitz nach Hadersdorf zurück. Mit seinem Tod starb die Familie 1355 in "männlicher Linie" aus. Hadmar (II.) von Falkenberg war zu Beginn der Belagerung ins böhmische Königreich geflüchtet, vielleicht in der Absicht, von dort Unterstützung zu organisieren. Er soll 1309 gegen Herzog Friedrich (I.) von Österreich ("Friedrich dem Schönen") († 1330) einen weiteren Aufstand angezettelt haben und dann im Zweikampf gefallen sein. Die Brüder waren mit den Kapellern verschwägert, die sie im Wesentlichen beerbt haben dürften.[2]

Literatur

Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel - Österreichs Werden. In: Heinz Dopsch - Karl Brunner - Maximilian Weltin (Hrsg.): Österreichische Geschichte 1122–1278. Die Länder und das Reich. Der Ostalpenraum im Hochmittelalter. Verlag Ueberreuter, Wien, 1999. ISBN 3-8000-3525-1. S. 218-262

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 vgl. Maximilian Weltin: Landesfürst und Adel, 1999, S. 229
  2. 2,0 2,1 2,2 vgl. Falkenberg, abgerufen am 10. April 2022

Anmerkungen

  1. Die Edelfreien oder Hochfreien waren innerhalb des Adels ein eigener landrechtlicher Stand. Als Edelfreie oder Hochfreie galten im Mittelalter Personen, die eine dynastische Herkunft aufweisen konnten und ihren Besitz als "freies Eigen" besaßen. Die Edel- und Hochfreien waren dem fürstenmäßigen hohen Adel gleichgestellt, rechtlich hatten sie eine Zwischenstellung zwischen den Personen, welche im Besitz der "wirklichen" alten Gaugrafschaften und Stammesherzogtümern waren und den nur ritterbürtigen Mittelfreien. Im Unterschied zu den Ministerialen verdankten sie ihren Adel nicht einem Dienst- oder Lehnsverhältnisses und waren somit keiner anderen Dynastien untergeordnet. Sie unterstanden nur dem König beziehungsweise dem Kaiser. Seit dem 11. Jahrhundert galten ihre Territorien daher als "reichsfrei", "königsfrei" oder "reichsunmittelbar". Sie führten gewöhnlich den Titel Herr oder Freiherr, im Spätmittelalter oder in der frühen Neuzeit gelang einigen der Aufstieg in den Grafenstand, während sich die meisten, nicht immer gegen ihren Willen, in die Lehensabhängigkeit mächtigerer Adelsfamilien gerieten.
  2. Die Ministerialen, auch als "Dienstadel" bezeichnet, bildeten im Mittelalter innerhalb des "niederen" Adels eine eigene Gruppe. Ursprünglich "Unfreie", waren sie durch ein Dienst- oder Lehnsverhältnis in den "niederen" Adel aufgestiegen, im Unterschied zu den "edelfreien" oder "hochfreien" Adelsfamilien.
  3. Als das "Österreichisches Interregnum" wird gewöhnlich die Zeitspanne zwischen dem Tod von [[Friedrich II. (Österreich)|Herzog Friedrich (II.) "dem Streitbaren" († 15. Juni 1246) und der Schlacht auf dem Marchfeld (26. August 1278), in der böhmischen König Ottokar getötet wurde, bezeichnet. Manchmal wird der Beginn dieses Interregnums mit der endgültigen Machtübernahme des böhmischen Königs im Herzogtum Österreich. Das Ende wird manchmal mit dem Beginn der Habsburger-Herrschaft beziehungsweise der Einsetzung des Grafen Albrecht (V.) von Habsburg als neuen Herzog datiert.