Ortolf von Breiteneich

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Ortolf von Breiteneich (* im 12. Jahrhundert; † im 13. Jahrhundert)[A 1] war ein "Edelknecht" des Herzogtums Österreich. Er war Richter der Stadt Horn.

Herkunft und Familie

Ortolf von Breiteneichs ist unklar. Es dürfte mehrere Personen mit diesem Namen gegeben haben. Während ein im 12. Jahrhundert einige Male genannter Ortolf von Breiteneich dem Ritterstand angehörte, sind seit 1297 zwei gleichnamige Brüder belegt, die nur Knappen gewesen sein dürften.[1]

Leben

Ortolf von Breiteneich ist erstmals 1272 als Zeuge urkundlich gemeinsam mit den Rittern Konrad von Feinfeld, Herbord, Konrad, Ulrich von Mold und Heinrich von Bach genannt, anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen Herbord von Steindorf und den Bürgern von Horn. Vier Jahre später ist er Zeuge in einer Urkunde von Stephan von Maissau, in der es um die Beilegung eines Konfliktes des Stiftes Altenburg mit den Knappen des Maissauers, Chaloch von Eissendorf und Ortlin von Taurais, geht. Bemerkenswert ist, dass er in dieser Urkunde gleich an zweiter Stelle nach einem Hermann von Maissau gereiht ist. Erst nach ihm sind die Brüder von Mold angeführt.[2] 1281 bezeugt Ortolf von Breiteneich den Verkauf eines halben Lehens in Zellerndorf durch Heinrich von Plank, der auf Rat von Stephan von Maissau, der als Vogt und Siegler an diesem Verkauf beteiligt war, seine Mühle in Plank als Sicherstellung festsetzte. Ortolf findet sich in dieser Urkunde im Umfeld der Ritter Ditmar von Hadmarsdorf, Ulrich dem Merz von Kotzendorf sowie Otto und Heinrich, den Griechen von Freischlarn.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. von Ronnberg genannt und wird nicht mehr eindeutig als Ritter deklariert. Alle weiteren Nennungen eines Ortolf von Breiteneich beziehen sich dann auf einen Knappen mit diesem Namen, der zum Gefolge der Maissauer gehört. Da sich dies auch bei anderen zuvor als ritterständig nachgewiesenen Personen beobachten lässt, so zum Beispiel bei den Merzen von Kotzendorf und den Rittern von Mold könnte die Erklärung dafür vielleicht ein Generationswechsel gewesen sein, durch den die Zeugennennungen der Ritter zugunsten der Knappen zurückgingen. Andere zuvor als Ritter genannte Personen wie die Herren von Bach sind zu dieser Zeit nicht mehr genannt. Erst ab 1316 finden sich wieder Ritternennungen in den Familien der Breiteneicher, Kotzendorfer und Molder.[3] In den 1320er-Jahren geht die Nennung der Zeugen in den Urkunden zugunsten der Mitsiegler stark zurück. Während die Siegler meistens Ministeriale sind, werden Zeugennennungen jetzt häufig mit der Formel "und ander erber leut genueg" zusammengefasst.[4]

Ein Ortolf von Breiteneich ist 1297 anlässlich des Landestaidings in Korneuburg unter den Knappen zu finden. Zwei Jahre später ist auch ein gleichnamiger Bruder dieses Ortols belegt. Beide Urkunden betrafen das Stift Altenburg, beide Urkunden wurden von den Burggrafen von Gars gesiegelt.[4] Der Ältere dieser beiden Ortolfe bürgt 1300 gemeinsam mit Hugo und Konrad von Mold anlässlich eines Getreidekaufes für Heinrich von Wildberg, der Jüngere ist als Zeuge genannt.[5] 1305 werden beide Ortolfs zusammen mit Hugo von Mold und vor Almar von Speissendorf als Zeugen genannt, als Gertrud von Mühlfeld dem Stift Altenburg einen Hof in Fuglau verkauft. Im selben wird ein Ortolf von Breiteneich erstmals als Richter von Maissau genannt, wo er den Ritter Hermann von Maissau in dieser Stellung nach vielen Jahren ablöst. 1312 ist erstmals ein Ortolf von Breiteneich ("Artolf von praitenaych") als Richter von Horn genannt.

Literatur

  • Brigitte Rigele: Die Maissauer. Landherren im Schatten der Kuenringer. (Ungedruckte) Dissertation, Universität Wien, 1990

Einzelnachweise

  1. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 121f.
  2. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 110
  3. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 111, mit Fußnote 228
  4. 4,0 4,1 vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 112 Referenzfehler: Ungültiges <ref>-Tag. Der Name „Rigele112“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert.
  5. vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 113f.

Anmerkungen

  1. Hinweise zur Eingrenzung seiner Lebensdauer, vgl. Brigitte Rigele: Die Maissauer, 1990, S. 105 und S. 108