Barbara Selachin: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
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Barbara Selachin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.<ref name ="amman31">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 31</ref> Sie wurde von einigen anderen Frauen der Anwendung mehrerer Schadenszaubers gegen diese verdächtigt.<ref>vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 53-59</ref> Es entsteht der Eindruck, dass [[w:Heinrich Kramer|Heinrich Kramer]] gerade gegen Barbara Selachin besonders brutal vorging. Für sie war nicht nur in seinen Instruktionen ausdrücklich die Folter vorgesehen, obwohl er gerade von ihrer Schuld überzeugt war, sondern gerade bei ihr legte er auch großen Wert auf die Geheimhaltung der sie belastenden Zeuginnen und Zeugen.<ref name ="amman64">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 64</ref>
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Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amman71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref>
Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.<ref name ="amman71">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 71</ref> Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom [[Siegmund (Österreich-Tirol)|Tiroler Landesfürsten]] beglichen.<ref name ="amman72">vgl. [[w:Hartmann Ammann|Hartmann Ammann]]: ''Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485'', S. 72</ref> Über ihr weiteres Leben ist bisher nichts bekannt.


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 26. Dezember 2020, 20:09 Uhr

Barbara Selachin (* im 15. Jahrhundert; † vermutlich im 15. Jahrhundert, nach 1485) war eine Angeklagte des Innsbrucker Hexenprozesses im Jahr 1485. Nachdem dieser abgebrochen worden war, wurde sie freigelassen.

Herkunft und Familie

Über die Herkunft und die Familienverhältnisse von Barbara Selachin gibt es bisher keine urkundlich gesicherten Informationen außer dass sie verheiratet war.[1]

Leben

Barbara Selachin wurde zusammen mit sechs weiteren Frauen Anfang Oktober 1485 in Haft genommen.[2] Sie wurde von einigen anderen Frauen der Anwendung mehrerer Schadenszaubers gegen diese verdächtigt.[3] Es entsteht der Eindruck, dass der Inquisitor Heinrich Kramer gerade gegen sie besonders brutal vorzugehen plante. Obwohl er von ihrer Schuld überzeugt war, hatte er ausdrücklich bei ihr in seinen Instruktionen die Folter empfohlen. Zudem legte er bei ihr im Vergleich zu den anderen Angeklagten großen Wert darauf, dass die Identität der sie belastenden Zeuginnen und Zeugen vor ihr geheimgehalten wurde.[4]

Nach der Eröffnung der Hauptverhandlung am 29. Oktober 1485 wurde der Prozess jedoch aufgrund von Verfahrensfehlern am 31. Oktober 1485 für null- und nichtig erklärt. Barbara Selachin wurde daraufhin freigelassen, dies allerdings unter der Auflage, dass sie sich für eine weitere Untersuchung oder zur Leistung einer "kanonischen" Reinigung dem Gericht erneut zu stellen hatte.[5] Die Bürgschaft für die Einhaltung übernahm bei ihr der Schuster und Bürger Stephanus Helbling.[6] Die Kosten für ihre Einkerkerung und Bewachung wurden vom Tiroler Landesfürsten beglichen.[6] Über ihr weiteres Leben ist bisher nichts bekannt.

Literatur

  • Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485. In: Ferdinandeum Zeitschrift 1890, Folge 3, Heft 34. S. 31ff. digital

Einzelnachweise

  1. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 55
  2. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 31
  3. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 53-59
  4. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 64
  5. vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 71
  6. 6,0 6,1 vgl. Hartmann Ammann: Der Innsbrucker Hexenprozess von 1485, S. 72